Veranstaltung: | KV Trier Mitgliederversammlung am 31.10.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.2 Wahlordnung |
Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 13.10.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.10.2020, 19:03 |
W-Vorstand: Wahlordnung Vorstandsnachwahlen
Antragstext
Die Vorstandswahlen sowie Anträge auf Abwahl des Vorstandes oder einzelner
Vorstandsmitglieder sind in der Einladung zur Mitgliederversammlung
anzukündigen. Sie erfolgen geheim und in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der
BewerberInnen dieses Quorum, findet eine Stichwahl zwischen den beiden
BewerberInnen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich
vereinigen konnten. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Erreicht dies keineR der
BewerberInnen, findet ein dritter Wahlgang statt. Im dritten Wahlgang ist
gewählt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet das Los.
Verfahrensvorschlag zur Kandidat*innenvorstellung
Kandidat*innen für das Amt der/des Schatzmeister*in erhalten 4 Minuten Redezeit.
Direkt am Anschluss können bis 4 Fragen gestellt werden für deren Beantwortung
insgesamt 3 Minuten zur Verfügung stehen.
Kandidat*innen für das Amt der/des Beisitzer*in erhalten 2 Minuten Redezeit.
Direkt am Anschluss können bis 3 Fragen gestellt werden für deren Beantwortung
insgesamt 2 Minuten zur Verfügung stehen.
Begründung
Der Wahlvorschlag entspricht der gültigen Satzung des KV Trier und somit dem Willen der Mitglieder.
Der Verfahrensvorschlag zur Kandidat*innenvorstellung ist ein Vorschlag des Vorstands.