Veranstaltung: | KV Trier Mitgliederversammlung am 31.10.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Stefan Recktenwald (KV Trier) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2020, 17:00 |
A3: Fluglärm
Antragstext
Änderungsantrag für Kapitel 15 (Verbundenes Europa - Globale Verantwortung) -
Seite 101, Zeilen 196 bis 201 (Flugaktivitäten in der TRA Lauter).
Aktuelle Formulierung:
Die Nutzung von TRA Lauter (Temporary Reserved Airspace, Luftübungsraum bei
Kaiserslautern) ist im Vergleich zu anderen Übungsräumen in Deutschland weit
überdurchschnittlich. Durch den militärischen Flugübungsraum sind viele
Bürger*innen von Rheinland-Pfalz von massivem militärischem Fluglärm belastet.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übungsflugbetrieb in der TRA Lauter auf das
absolute Minimum beschränkt wird.
Änderungsvorschlag:
Die Nutzung der TRA Lauter (Temporary Reserved Airspace, Übungsluftraum über dem
Saarland und großen Teilen von Rheinland-Pfalz - insbesondere Teile der Eifel,
Hunsrück, Rheinhessen und Pfalz) ist im Vergleich zu den anderen Übungsräumen in
Deutschland weit überdurchschnittlich. Durch den militärischen Flugbetrieb sind
sehr viele Menschen in Rheinland-Pfalz von massivem militärischen Fluglärm
belastet. Wir fordern, dass der Übungsflugbetrieb umgehend durch eine strikte
Begrenzung der Betriebszeiten und Nutzungsstunden im Sinne der dort lebenden
Bevölkerung reguliert und limitiert wird. Mittelfristig fordern wir eine
schrittweise Reduzierung der erlaubten Betriebs- und Nutzungszeiten, mit dem
Ziel der endgültigen Schließung der TRA Lauter spätestens 2024, einhergehend mit
der Verlagerung der POLYGONE-Radarstationen.
Desweiteren fordern wir, dass ab sofort über alle tatsächlich angefallenen
Flugstunden (akkumuliert über alle einzelnen Flüge der deutschen Luftwaffe,
sowie der ausländischen Partner) in allen Übungsflugräumen in Deutschland
regelmäßig (d.h. mindestens quartalsweise) eine aussagekräftige Statistik durch
das Bundesverteidigungsministerium bereitgestellt wird, um so eine tatsächliche
Vergleichbarkeit der Nutzung der Übungsflugräume zu ermöglichen und eine
überdurchschnittliche Nutzung der TRA Lauter frühzeitig zu erkennen und
entgegenzuwirken.
Begründung
Die vorherige Formulierung ist nicht konkret und stark genug. An der Forderung nach einem "absolutem Minimum" kann sich im Nachhinein niemand messen lassen, da diese Größe nicht greifbar oder definierbar ist. Zusätzlich fehlt eine konkrete zeitliche Komponente in der Forderung.